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„Bullshit of the year“: Warum soll Deutschlands einziges OTA gezielt geschwächt werden? IHA macht Front gegen HRS – Folgen der Bestpreisklausel

Berlin, 08. Dezember 2017 –
Die Frage stellt sich durchaus: Warum soll Deutschlands einziges, international konkurrenzfähiges OTA gezielt geschwächt werden? Gestern hatte der Hotelverband Deutschland (IHA) per Pressemitteilung Hoteliers zur Klage aufgerufen (wir berichteten). Kurz danach bekam der IHA im Social Web kräftig Gegenwind: „Bullshit of the year“, brachte es der einflussreiche Tophotelier Haakon Herbst auf den Punkt. Internationalen Marktteilnehmern werde dadurch nur ein zusätzlicher Wettbewerbsvorteil verschafft.

HRS: Feind oder fairer Partner? (Foto: HRS)
HRS: Feind oder fairer Partner? (Foto: HRS)

Er geht sogar noch weiter: In einem Kommentar nannte er den branchenöffentlichen Aufruf „mies und niederträchtig“, da ein Verband mit 1.200 Mitgliedern die gesamte Branche (rund 15.000 Hotels) für seine Zwecke einzuspannen versuche. Von fairer Partnerschaft könne keine Rede sein. Mit seinen Friends Hotels habe er die Zimmerpreise bereits seit sieben Jahren frei gestaltet und sei in Sachen Bestpreisklausel „nie abgestraft“ worden. Hotelanwalt Peter Hense hält dagegen: „Die Ansprüche bestehen, geltendes Recht wurde mit Füßen getreten. Man sollte jetzt nicht so tun, als sei es ein Weltuntergang, wenn Vorsprung durch Rechtsbruch gelegentlich finanzielle Konsequenzen zeitigt.“ In der Debatte bei Facebook gibt Herbst auch zu bedenken, dass „WIR HOTELS zur Jahrtausendwende die Ratenparität eingeführt haben um den Wettbewerb gegenüber HRS damals forcieren! Jetzt das Ding rumzudrehen ist schon heftig!“

Ob es zu den Klagen kommt, bleibt fraglich. Beim IHA gibt man unumwunden zu: „Die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen in Verfahren der hier vorliegenden Größenordnung kann unserer Schätzung nach mit Kosten für Gutachten, Prozesse etc. in Höhe von rund 2,5 Millionen Euro verbunden sein. Dieser Betrag wäre vor Einleitung der Folgeschritte von den teilnehmenden Hotels aufzubringen.“ Man bittet zudem um eine „Zeitnahe Rückmeldung“ bis zum 31. Dezember.