Hamburg, 22. Februar 2017 –
Was passiert eigentlich, wenn der Unternehmensinhaber plötzlich nicht mehr da wäre? Das hat Björn Grimm, namhafter Hotelberater, fast erleben müssen. Die plötzliche Diagnose: Notoperation. Sein Beratungsunternehmen wäre ohne ihn schlecht dagestanden. Heute macht der Hotel- und Gastroexperte in wachrüttelnden Vorträgen darauf aufmerksam, dass man auf den Unglücksfall vorbereitet sein sollte.
Hospitality Leaders, das führende Netzwerk für Hotelmanagement weltweit, hat daher in Zusammenarbeit mit dem auf Hotelsicherheit spezialisierten TV-Experten Ulrich Jander eine Checkliste erstellt: „Ich bin dann mal weg – So retten Sie Ihr Unternehmen im Unglücksfall“. Die Checkliste ist kostenlos per E-Mail anzufordern: [email protected]
Was passiert jetzt mit dem Hotel? Wie geht es weiter? Kaum jemand macht sich über solche Themen Gedanken, man verdrängt es immer wieder. Nur, wenn etwas passiert, dann ist das Gejammer groß und in vielen Betrieben bricht das Chaos aus. Der Zugriff auf Bankkonten ist gesperrt, Kennwörter fehlen und Geschäftsunterlagen sind nicht auffindbar. Hinterbliebene und Mitarbeiter bangen um ihre Existenz. Mit einem Notfallordner können Unternehmer vorsorgen. Welche wichtigen Unterlagen dort hineingehören, ist in der Checkliste aufgelistet.
Hinterbliebene müssen für Kosten aufkommen
Bis 2003 zahlten die gesetzlichen Krankenkassen beim Tod eines Versicherten das sogenannte Sterbegeld an die Hinterbliebenen aus, um die Kosten einer Bestattung aufzufangen. Einst lag es bei rund 3.000 Euro und wurde dann immer weiter reduziert, bis es 2004 komplett abgeschafft wurde. Seitdem müssen die nächsten Angehörigen die Kosten tragen, selbst wenn sie zu Lebzeiten keinen Kontakt mehr zu dem Verstorbenen hatten. Und eine Bestattung kann teuer werden: Die Gesamtkosten allein für eine völlig anonyme Sargbestattung liegen laut aktuellen Zahlen der Stiftung Warentest schon bei rund 3.000 Euro, eine einfache Urnenbestattung kostet fast 6.000 Euro und eine einfache Sargbestattung bereits rund 8.000 Euro.
Dank Sterbegeldversicherung in Würde bestattet werden
Sind die Angehörigen nicht zahlungsfähig oder gibt es keine nähere Verwandtschaft mehr, erstattet das zuständige Sozialamt die Ausgaben. Allerdings sind die Leistungen dieser sogenannten Sozialbestattung begrenzt. “Wer sichergehen möchte, dass er so beerdigt wird, wie er es sich vorstellt, sollte eine Sterbegeldversicherung abschließen”, raten die DVAG-Experten. Hierbei zahlt derjenige, der vorsorgt, in der Regel einen monatlichen Beitrag für einen festgelegten Zeitraum an die Versicherung. Im Todesfall erhalten seine Angehörigen dann die vorher vereinbarte Summe. “Auch wenn der Todesfall früher als erwartet eintritt, zum Beispiel nach fünf Versicherungsjahren, wird die entsprechende Summe ausgezahlt”, erklären die DVAG-Experten.
Worauf ist bei Bestattungen zu achten?
- Der Bestatter muss innerhalb von 48 Stunden gewählt werden
- Erdbestattungen sind ohne weitere Formalitäten möglich. Andere, zum Beispiel Seebestattungen, bedürfen Genehmigungen
- Preise und Qualität der Bestattungsunternehmen variieren stark. Darum sind Vergleiche angebracht und nicht pietätlos
- Hinterbliebene müssen die Wünsche des Verstorbenen beachten, auch wenn er sie nur mündlich geäußert hat
- Für mehr Klarheit über die Durchführung sorgt eine Bestattungsverfügung: Vordrucke gibt es im Internet
Hamburg, 22. Februar 2017 –
Was passiert eigentlich, wenn der Unternehmensinhaber plötzlich nicht mehr da wäre? Das hat Björn Grimm, namhafter Hotelberater, fast erleben müssen. Die plötzliche Diagnose: Notoperation. Sein Beratungsunternehmen wäre ohne ihn schlecht dagestanden. Heute macht der Hotel- und Gastroexperte in wachrüttelnden Vorträgen darauf aufmerksam, dass man auf den Unglücksfall vorbereitet sein sollte.