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Ist das wirklich ernst gemeint? Auch Hotelgäste sollten Erlaubnis für Sex einholen – Formulare in Vorbereitung – Der kluge Hotelier baut vor

Ein unerhörter Zwischenruf von Carsten Hennig – Dezember 2017 –
Dinge die die Welt nicht braucht: In Sachen sportlich motivierter Zweisamkeit, vulgo: GV, Geschlechtsverkehr, Sex, Koitus oder auch sexuelle Handlung genannt, geraten Hotelbetreiber immer stärker ins Visier der Allzu-Gutmeinenden. Nach der Novellierung des Prostituiertenschutzgesetzes – sollen Hoteliers nun auch auf die gesetzliche verordnete Kondompflicht achten?, kommt womöglich eine weitere bürokratische Penetration auf die Branche der Profi-Gastgeber zu. Nach dem Vorbild in Schweden könnte auch hierzulande eine #MeeToo-Verpflichtung eingeführt werden, nach der Hotelgäste schriftlich um Erlaubnis für Sex bitten sollen.

Und da der kluge Hotelier stets vorbaut, kann er sich auch das entsprechende Formular, das Rechtssicherheit ausdrücken soll, runterholen: https://de.scribd.com/document/367663171/Erkla-rung-des-gegenseitigen-Einversta-ndnisses-zur-Durchfu-hrung-sexueller-Handlungen

Nein heißt Nein und Sex muss freiwillig sein. Soweit klar. Dass Hotels sich tunlichst nicht in zwischenmenschliche Angelegenheiten zwischen Erwachsenen einmischen sollten, sofern alle friedlich bleiben, ist selbstredend. Ob nun in den trendeigen Mehrbettzimmern von Lowest-Budget-Hotels nachts wirklich einzeln oder miteinander geschlafen wird, sollen auch überaus neugierige Gastgeber privat bleiben lassen; deren geheime Kameras werden meist nach kurzer Zeit entdeckt… Jedoch stellt sich die Frage, ob die Verpflichtung zu einem Sex-Vertrag, auch viertelstundenweise, von Matratzenvermietern mit überwacht werden sollte, stellt sich nicht nur in überkorrekten Breitengraden.

Als findiger Hoteliers – und gewitzter Unternehmer – könnten sich allerdings nicht unlukrative Opportunitäten eröffnen: So ließe sich das entsprechende Dokument 18 Jahre lang treuhänderisch aufbewahren, freilich gegen ein Entgelt (für was es noch keine Verordnung gibt…) Oder bei Vertragsabschluss Premiummerchandising-Produkte wie etwa Ausleih-Vibratoren, Handschellen, Peitschen, grauen Krawatten und eine Sammlung obstaromatischer Präservative an den Mann, der an die Frau, bringen.