Abmahnungen vermeiden: Jetzt Link zur EU-Streitbeilegung erneuern

Berlin, 08. Februar 2018 –
Die EU hat eine kleine, aber wichtige Änderung am Onlineangebot vorgenommen: Der Link zur Online-Streitbeilegung wurde erneuert auf 1. Neu daran ist die Änderung auf den sicheren Webseitenstandard „https“. Darauf macht die Berliner Top-Hôtelière Suzann Heinemann, Chefin der 1, aufmerksam.

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Hotelbetreiber sind verpflichtet, den Link an prominenter Stelle im Impressum ihrer Webseiten einzufügen, um Gästen bei Problemen mit Onlinebuchungen das Einreichen einer Beschwerde zu erleichtern. Erfolgt dies nicht bzw. mit dem nun veralteten Link 1 können die Betriebe abgemahnt werden. Die bislang nicht offiziell verkündete Linkerneuerung öffnet so Abmahnvereinigungen ein Schlupfloch für dieses nicht unlukrative Vorgehen.

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By Carsten Hennig