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Gericht stellt klar: Hotel muss Gästedaten nicht ohne Weiteres herausgeben
München, 02. Mai 2017 – Ein Urteil mit Signalwirkung: Ein Hotel muss die Daten eines Gastes nicht ohne Weiteres herausgeben. Gästen hätten ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung, urteilte das Amtsgericht München (Az. 191 C 521/16). 1In dem Fall eine Frau gegen eine Hotelkette geklagt, da sie den vollständigen Namen ihres