Berlin lässt Airbnb weiter seinen Erfolg: Eigene Wohnung darf an 60 Tagen im Jahr vermietet werden

Berlin, 14. Dezember 2017 –
Das sog. Zweckentfremdungsverbot in Berlin wird nachgebessert: Ein neuer Gesetzesentwurf soll das Weitervermieten der eigenen Wohnung an maximal 60 Tagen im Jahr erlaubt sein. „Wir wollen niemanden bestrafen, wenn während des Urlaubs die eigene Wohnung für wenige Tage als Ferienwohnung vermietet wird“, sagte dazu Stadtentwicklung-Senatorin Katrin Lompscher.

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Damit wird der Welterfolg von Airbnb just in der deutschen Hauptstadt deutlich bestärkt. Berliner sollen die Vermietung der eigenen vier Wände den Behörden anzeigen und selbst beschränken. Ob dies lückenlos kontrolliert werden kann, bleibt abzuwarten. „Gegen eine dauerhafte, gewerbliche Nutzung wollen wir mit dem Gesetz jedoch künftig noch entschiedener vorgehen“, heißt es in einer Pressemitteilung des Senats. Leerstand von Wohnraum soll nach der Novellierung des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes künftig bereits nach drei und nicht mehr – wie bisher – nach sechs Monaten geahndet werden.

Das somit erheblich gelockerte Zweckentfremdungsverbot betrifft privaten Wohnraum. Genehmigte Serviced Apartments unterliegen dem Gewerberecht und können auch via Airbnb vermarktet werden. Für die Hotellerie bieten sich mit dem Vermietungsportal enorme Erfolgschancen.

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