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Datenschutzgrundverordnung: Was Hoteliers tun müssen - Checkliste und Herausforderungen geben einen Überblick

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Wien, 16. November 2017 –
Im Mai 2018 tritt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Hoteliers müssen künftig detailliert darlegen, welche Daten ihrer Gäste von ihnen verarbeitet werden, wo diese liegen und wohin sie weitergeben werden. Generell sollten sich Unternehmen gut auf den Einführungstermin der Datenschutzverordnung vorbereiten, denn bei Verstößen drohen Strafen von bis zu 20 Millionen Euro (!) oder vier Prozent des Umsatzes. 

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Diese Datenschutz-Grundverordnung regelt insbesondere den Umgang mit personenbezogenen Daten. “Es wird vorgegeben, unter welchen Voraussetzungen Hoteliers die Daten der Gäste speichern und für Marketingaktivitäten verarbeiten dürfen, sagt Thomas Reisenzahn von der Prodinger-Beratungsgruppe. Mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind Touristiker in der Pflicht, im Umgang mit Gästedaten peinlichst genau vorzugehen.

Die wichtigsten Punkte betreffen folgende Bereiche:

Die Prodinger Beratungsgruppe und die Atricon-Croup unterstützen Hotelbetriebe bei der Umsetzung der neuen Anforderungen. Ein Quick-Check für eine erste Evaluierung im Hotel und eine Zusammenfassung zur Datenschutz-Grundverordnung inklusive Auswirkungen wurden erstellt und stehen der Hotellerie zur Verfügung:

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Carsten Hennig

Carsten Hennig

Carsten Hennig, born in 1970 in Bavaria, Germany, is founder and anchorman of HOTELIER TV & RADIO, World's leading newscast channel for hospitality management. Watch and listen to www.hoteliertv.

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