Jetzt im Hotelmarketing durchstarten: Arrangements für Resturlaub annoncieren - Potential für Kurzreisen steigt

Hamburg, 01. November 2017 –
Resturlaub muss bis Ende März genommen werden: Für immer mehr fleißige Arbeitnehmer stellt sich die Stressfrage, wann übrig gebliebene Urlaubstage eingesetzt werden kann. Laut Bundesurlaubsgesetz ist dies exakt geregelt: „Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muss der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden.“ (§ 7 Abs. 3 BurlG).

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Das Potenzial für Kurzreisen steigt weiter: Hotels und Resorts sollten nun im Hotelmarketing speziell Arrangements für zwei bis drei Übernachtungen zusammenstellen und über alle Kanäle und spezialisierte Portale wie zum Beispiel kurzurlaub.de und andere vermarkten. Dabei sind Kombinationen von Wellness, Kulinarik und persönlichen Erfahrungen wie z.B. Kochkurse, Tastings, Malerei oder Yoga besonders gefragt.

Wichtig ist, dass diese Arrangements direkt auf der Hotel-Webseite gebucht werden können. Zudem sollten sämtliche Möglichkeiten zur individuellen Erweiterung (Upselling) ausführlich dargestellt werden – zum Beispiel im Hotel-eigenen Blog.

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