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Keine steuerliche Entlastung für das heimische Büro - Rechtsexperten über die Grundsatzentscheidung des BFH
Düsseldorf, 09. Februar 2017 – Für die steuerliche Absetzbarkeit von heimischen Arbeitszimmern gelten weiterhin die strengen Vorgaben des Bundesfinanzhofes (BFH). Für Steuerzahler bedeutet das nach Auskunft der Arag-Experten: Nur wer nachweisen kann, dass er das Büro zu Hause ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich nutzt, kann den Raum von der Steuer