Skip to content

Adventliche Brandgefahr: Zum Jahresende steigen regelmäßig die Einsätze der Feuerwehr 


Published:

Düsseldorf, 01. Dezember 2017 –
Am kommenden Sonntag ist der erste Advent! Neben der weihnachtlichen Vorfreude sollte sich jetzt auch besondere Vorsicht breit machen. Brandursache Nummer eins in den kommenden Wochen sind laut Arag-Experten nämlich brennende Adventsgestecke, flammende Weihnachtsbäume und etwas später auch die Unachtsamkeit bei der Silvesterknallerei.

https://youtu.be/wOdk5AVdqlk

Besonders viele Brände im Dezember
Im Dezember schnellen jedes Jahr die Zahlen für Brandschäden in die Höhe: Es entstehen rund 40 Prozent mehr Schäden durch Zimmer- oder Hausbrände als in den anderen Monaten. Etwa 11.000 Brände wurden in der vergangenen Weihnachtszeit gemeldet, das belegen die Zahlen, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) veröffentlichte.

Wunderkerzen am Weihnachtsbaum gefährden den Versicherungsschutz
Da die Gefahr eines Feuerausbruchs durch brennende Kerzen, Wunderkerzen und leicht entzündliche Gegenstände gerade in der Weihnachtszeit so besonders hoch ist, raten ARAG Experten zu einem sehr umsichtigen Verhalten. Schon ein einziger Feuerlöscher im Haushalt kann Schlimmes verhindern; die Installation von 1 kann Leben retten. Damit die selige Weihnachtszeit auch fröhlich bleibt, sollte man der Feuergefahr lieber mit zuviel als zuwenig Vorsorge begegnen. Kommt es dennoch zum Brand, kann es neben dem vermiesten Weihnachtsfest auch noch zu Ärger mit der Versicherung kommen. Denn die kann ihre Leistung unter Umständen ablehnen.

In einem speziellen Fall zündeten die Versicherten unmittelbar am Weihnachtsbaum Wunderkerzen an, wodurch ein Brand entstand. Das angerufene Landgericht hatte entschieden, dass die Versicherten grob fahrlässig gehandelt hatten. Die Hausratversicherung musste daher die durch den Schaden entstandenen Kosten nach damaliger Rechtslage nicht zahlen (LG Offenburg, Az.: 2 O 197/02).

1 Stille Nacht, gefährliche Nacht. In der Adventszeit herrscht erhöhte Brandgefahr. (Foto: Dekra/Popp)

Kerzen anzünden nur unter der Aufsicht Erwachsener
Das Landgericht Bielefeld weist darauf hin, dass Eltern ihre Feuerzeuge nicht in der Reichweite ihrer Kinder aufbewahren sollten. In dem entschiedenen Fall hatte ein achtjähriges Kind selbstständig mit dem Feuerzeug Kerzen angezündet und einen Brand verursacht. Da das Kind nicht für den Schaden verantwortlich gemacht werden konnte und die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt hatten, haften diese und nicht die Hausratversicherung für den entstandenen Brandschaden, urteilten die Richter (LG Bielefeld, Az.: 21 S 166/06).

Tipps der Arag-Experten

 

Carsten Hennig

Carsten Hennig

Carsten Hennig, born in 1970 in Bavaria, Germany, is founder and anchorman of HOTELIER TV & RADIO, World's leading newscast channel for hospitality management. Watch and listen to www.hoteliertv.

All essays

More in Deutsch

See all

More from Carsten Hennig

See all