Mit Berufsausbildung studieren - Studienförderung auch berufsbegleitend

Bonn, 05. Oktober 2017 –
Das Aufstiegsstipendium des Bundesbildungsministeriums fördert Fachkräfte mit Berufsausbildung und mehrjähriger Praxiserfahrung bei einem ersten Hochschulstudium. Es zählen die beruflichen Leistungen, der Schulabschluss spielt keine Rolle.

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An vielen Hochschulen in Deutschland ist ein Studium auch ohne Abitur möglich. Wer nach dem erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bereits einige Jahre in der Praxis gearbeitet hat, kann sich um einen Studienplatz bewerben. Das Aufstiegsstipendium bietet engagierten Fachkräften, die studieren wollen, eine zusätzliche Unterstützung.

Jährlich können über 1.000 Aufstiegsstipendien vergeben werden. Der erste Schritt im dreistufigen Auswahlverfahren ist die Online-Bewerbung, die in der aktuellen Auswahlrunde bis zum 4. Dezember 2017 möglich ist.

Für Studierende im Vollzeitstudium beträgt das Stipendium monatlich insgesamt 815 Euro. Zusätzlich gibt es eine Betreuungspauschale für Kinder unter zehn Jahren. Studierende in einem berufsbegleitenden Studiengang erhalten im Monat eine Förderung von 200 Euro. Die Förderung erfolgt als Pauschale und damit unabhängig vom Einkommen.

Weitere Informationen unter 1.

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