NGG stellt Gastronomie und Hotellerie erneut unter Generalverdacht: „Allzu oft gilt der Mindestlohn nur auf dem Papier“

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Düsseldorf, 01. März 2017 –
Ist das ein fairer Partner? In der NGG wird erneut das Gastgewerbe unter Generalverdacht gestellt: „Allzu oft gilt der Mindestlohn leider nur auf dem Papier”, heißt es in einer 1 der Gewerkschaft. Und weiter: „Noch immer tricksen viele Chefs, obwohl das illegal ist“, wird NRW-Landeschef Thomas Gauger zitiert. Des hat bereits zu entsprechenden Presseveröffentlichungen geführt. Der Imageschaden für Hotellerie und Gastronomie ist beträchtlich.

In Nordrhein-Westfalen beträgt der Mindestlohn für Mitarbeiter im Gastgewerbe nicht 8,84 Euro, sondern 9 Euro. Daher sollten Küche, Kellner & Co. ihre letzte Lohnabrechnung „besonders genau prüfen“, die Gewerkschaft.

Zudem ruft die NGG zu mehr Razzias der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll auf: „Wer ein Gesetz verabschiedet, muss auch dafür sorgen, dass es umgesetzt wird. Nur so kann man schwarzen Schafen wirksam das Handwerk legen.”

Bei den vergangenen Presseveröffentlichungen des Zolls zu Kontrollen im Gastgewerbe waren von vereinzelten Verstößen in Gastbetrieben, meist inhabergeführte Kleinbetriebe mit Imbissqualität, die Rede. Von systematischen und weit verbreiteten Verstößen kann nicht die Rede sein.

In der NGG sieht man dagegen wiederholt einen öffentlichen Generalverdacht, wohl wissend um die imageschädigende Wirkung, als probates Mittel.

Indes ist die Initiative „1“ – getragen von namhaften Hoteliers und der führenden Fachzeitschrift „Top Hotel“ – mit einer bundesweiten Kampagne für ein besseres Image von Jobs und Karrieren in Hotellerie und Gastronomie gestartet. Allerdings ist für eine medienwirksame Durchsetzung der Botschaften ein erhebliches Werbebudget nötig. Negativschlagzeilen wie von der NGG forciert dagegen sind kostenlos.

Sehen Sie dazu bei HOTELIER TV:
Warum Tophoteliers die Werbekampagne “Fair Job Hotels” starten – Interview mit Ingo C. Peters

 

 

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