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Unfälle im Betrieb: Besser jeden kleinen Kratzer eintragen - Verbandbuch für Verletzungen Pflicht
Köln, 31. Oktober 2017 – Egal ob großer oder kleiner Kratzer, Missgeschick oder größere Verletzung: Sie sollten ins 1 eingetragen werden. Nur so sind Beschäftigte auf der sicheren Seite, falls später Fragen zum Versicherungsschutz auftauchen. 1 Auch aus kleinen Kratzern können schmerzhafte Wunden werden. (Foto: BG ETEM/azerberber/Istock/Thinkstock.de)